Abkürzung für "Gesetz zum Elektronischen Geschäftsverkehr" Am 20.12.2001 trat das Gesetz zum Elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) in Kraft. Es enthält wichtige Änderungen des Teledienstegesetzes (TDG) und des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG). Die neuen Regelungen sind Teil einer umfassenden Überarbeitung des Rechts für die Informations- und Kommunikationsdienste, mit dem die Bundesregierung einen modernen Rechtsrahmen für diesen innovativen Wirtschaftssektor anstrebt. Hierzu zählt neben dem EGG z. B. auch das Signaturgesetz und das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften im Privatrecht, aber auch die Aufhebung von Rabattgesetz und Zugabenverordnung.
Abkürzung für Gesetz zum Elektronischen Geschäftsverkehr