DEKLINACIJA | Jednina | Množina |
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Nominativ | die Autonomie | die Autonomien |
Genitiv | der Autonomie | der Autonomien |
Dativ | der Autonomie | den Autonomien |
Akuzativ | die Autonomie | die Autonomien |
(griech.) Berechtigung und Fähigkeit, eigene Angelegenheiten selbständig im Rahmen eines Gesamtzusammenhangs zu regeln, z.B. Tarif-A. der Sozialpartner, Kultur-A. der Länder.
für das Recht, nach selbst gegebenen Gesetzen zu leben und zu handeln, hat man aus den griechischen Wörtern 'autos' (selbst) und 'nomos' (Gesetz) das Wort 'Autonomie' gebildet. Staatsrechtlich meint sie das Recht von Krperschaften, für ihre Mitglieder bindende Rechtssätze aufzustellen. Vollautonom also ist nur der Staat, doch kann er Ländern, Institutionen und Verbänden in gewissem Rahmen Autonomie zugestehen: So erlassen Gemeinden autonom ihre Satzungen und so haben Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Tarifautonomie, können also ohne Fremdeinmischung Tarifverträge abschließen.
Völkerrechtlich heißt Autonomie Selbstverwaltung von Gebieten oder Bevölkerungsgruppen innerhalb eines Staates. Es handelt sich dabei wegen der Integration in einen Staat meist nur um Teilautonomien in Form etwa der Kulturautonomie von Minderheiten. Anders als Separatisten wirken Autonomisten daher nicht auf Loslösung vom Staat hin, sondern verlangen nach mehr oder minder weitgehender Selbstbestimmung im Staatsverband.