Mündel · Schutzbefohlener · Schützling
Ein Kind unter 16 Jahren, das sich dauernd oder für einen Teil des Tages in fremder Pflege befindet (meist gegen Entgelt). Die Annahme eines P. bedarf der Erlaubnis des Jugendamts, das auch die Aufsicht ausübt.
Stieftochter · Ziehtochter