das Ausführen von Anlagen des Hoch- und Tiefbaus, i.e.S. das Errichten von Gebäuden. Grundlage für die Planung eines Baus ist das Bauprogramm, das Bauherr und Architekt gemeinsam aufstellen. Aus dem Vorentwurf des Architekten wird nach Zustimmung des Bauherrn der endgültige Bauentwurf entwickelt und zeichner. dargestellt. Danach erarbeitet ein Baustatiker die Standsicherheitsnachweise (stat. Berechnungen) und liefert Konstruktionszeichnungen. Die Bauzeichnungen des Architekten und die stat. Berechnungen und Konstruktionszeichnungen sowie die Pläne zur Grundstücksentwässerung werden den Bauaufsichtsbehörden vorgelegt. Diese erteilen nach Prüfung der Unterlagen die Baugenehmigung. Danach können Bauvorbereitung und der Bau selbst beginnen. Eine Bauleitung überwacht dabei die Ausführung. - In Deutschland gilt seit 1987 das Baugesetzbuch (Vorläufer: Bundesbaugesetz und Städtebauförderungsgesetz), das alle Fragen der Bebauung und der baulichen Entwicklung in Stadt und Land regelt.