Fait de garder, d'être un gardien ou surveillant.
Wahrnehmung der Personensorge u. Vermögensverwaltung sowie der Vertretung eines Minderjährigen oder Entmündigten, des Mündels, durch einen Vormund. Dieser steht u. U. unter Kontrolle eines Gegenvormunds, stets aber unter Aufsicht des V.sgerichts.