Kauf
Nach den Vorschriften des BGB ein gegenseitiger schuldrechtl. Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer das Eigentum an einer Sache oder ein Recht zu verschaffen u. der Käufer sich verpflichtet, den vereinbarten K.preis zu zahlen u. die gekaufte Sache abzunehmen (Abnahmepflicht).
Aneignung · Anschaffung · Erwerb · Erwerbung · Investition · Akquise · Akquisition · Ankauf · Aufkauf · Einkauf · Übernahme
Kauer · kauern · kauernd · kauernde Stellung · Kauf · Kauf auf Raten · Kaufauftrag · kaufbar · Kaufbedingungen · Kaufbereitschaft